Vorleistungspflicht

Vorleistungspflicht
Vorleistungspflicht,
 
bei einem gegenseitigen Vertrag die Verpflichtung der einen Partei, vor der anderen Partei zu leisten. Die Vorleistungspflicht fällt weg, wenn sich nach Abschluss des Vertrags die Vermögensverhältnisse des anderen Teils wesentlich verschlechtern (§ 321 BGB). Vorleistungspflicht besteht kraft (abdingbarer) gesetzlicher Vorschrift für Vermieter (§ 551), Dienstpflichtige (§ 614) und Unternehmer beim Werkvertrag (§ 641).

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Dirk Heckmann — (* 15. September 1960 in Remscheid) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 1.1 Akademischer Werdegang 1.2 Tätigkeitsschwerpunkte …   Deutsch Wikipedia

  • Zurückbehaltungsrecht — Pfandrecht * * * Zu|rụ̈ck|be|hal|tungs|recht, das (Rechtsspr.): Retentionsrecht: gesetzliche, vertragliche e. * * * Zurückbehaltungsrecht,   Retentionsrecht, das Recht des Schuldners, die geschuldete Leistung zu verweigern, bis die ihm… …   Universal-Lexikon

  • Zug-um-Zug-Leistung — Zug um Zug Leistung,   Recht: die Leistung, die gleichzeitig mit der Entgegennahme der Gegenleistung zu bewirken ist. Wer aus einem gegenseitigen Vertrag verpflichtet ist, kann die ihm obliegende Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung… …   Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”